Ein Privat beauftragtes Sachverständigengutachten erfolgt außerhalb des Gerichts

Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung.

Wir erstellen Privatgutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber erstattet werden. Bei der Erarbeitung eines solchen Gutachtens werden wir als Sachverständige außergerichtlich tätig. Aus diesem Grunde werden Privatgutachten auch außergerichtlich erstattete Gutachten genannt.
Diese außergerichtlich erstatteten Gutachten werden im Auftrag meist einer Partei erstattet, weshalb diese Gutachten oft auch Parteigutachten genannt werden. Die Benutzung des Wortes "Parteiengutachten" ist jedoch aus unserer Sicht nicht empfehlenswert, da dieses Gutachten dann zu schnell in die Richtung eines "Gefälligkeitsgutachtens" interpretiert wird, wobei bei solch einem Parteiengutachten die Grundsätze für ein Gutachten bewahrt bleiben.